Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Arbeitssprachen

Axone übernimmt gewöhnlich Übersetzungen in und aus folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch. Auf Anfrage können auch andere Sprachkombinationen geliefert werden.

2. Textformat

Sofern bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, werden die Texte im Format Word geliefert. Darüber hinaus arbeiten wir auch mit Excel, PowerPoint und anderen gängigen Softwareprogrammen. Kundenspezifische Formate sind auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit der Computerprogramme lieferbar.

3. Kostenvoranschlag und Auftragserteilung

Die Bestellung einer Übersetzung / Textrevision erfolgt in der Regel in schriftlicher Form via E-Mail, Fax oder Postsendung. Auf Anfrage, wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag unterbreitet. Axone behält sich jedoch das Recht vor, aus triftigen Gründen von ihrem Kostenvoranschlag abzuweichen. In diesem Fall informiert sie den Kunden unverzüglich über das Eintreten solch triftiger Gründe. Die Auftragsbedingungen (Sprachen, Lieferfristen, Formate, usw.) gelten nur dann, wenn sie von Axone bestätigt wurden. Wird vom Kunden keine Lieferfrist angegeben, so werden die Aufträge automatisch in chronologischer Reihenfolge entsprechend dem Datum des Auftragseingangs erledigt.

Bei Übersetzungen von Textentwürfen wird jede nachträgliche Änderung und Ergänzung als neuer Auftrag behandelt. Wird ein Original während der Übersetzung geändert, so wird die Einarbeitung der Veränderungen nach dem Stundenansatz für Textrevision verrechnet.

In den zu übersetzenden Texten enthaltene Formeln, Tabellen und andere Zahlenaufstellungen oder Grafiken werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wiedergegeben und gegebenenfalls zum Übersetzungstarif nach Stundenaufwand verrechnet (vgl. Punkt 4.2).

4. Tarife

4.1. Übersetzungen

Der Preis einer Übersetzung hängt von der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des zu bearbeitenden Textes, der Sprachkombination und dem einzuhaltenden Termin ab.

In folgenden Fällen kann ein Aufschlag auf den Grundtarif erhoben werden:

Dringende Arbeiten (Lieferung am gleichen Tag oder schnellstmöglich). Als dringende Arbeiten gelten alle Arbeiten mit einer Lieferfrist, die voraussetzt, dass der Übersetzer ausserhalb der üblichen Arbeitszeit (nach 18 Uhr), während Feiertagen oder am Wochenende arbeiten muss. Aufschlag: + 50%.

Texte, die einen Mehraufwand erfordern (handgeschriebene, schwer leserliche und Texte mit aussergewöhnlichem Formatierungsaufwand). Aufschlag nach Absprache.

Für jeden Auftrag wird ein Mindesttarif pro Sprache von CHF 80.- verrechnet. Dabei gilt eine Übersetzung in zwei verschiedene Zielsprachen als zwei Aufträge.

4.2 Textrevisionen

Die Revision von Texten wird nach Stundenaufwand zu einem Tarif von CHF 150.- pro Stunde oder gemäss Kostenvoranschlag verrechnet.

4.3 Textredaktion

Die Redaktion von Texten wird nach Stundenaufwand zu einem Tarif von CHF 220.- pro Stunde oder gemäss Kostenvoranschlag verrechnet. Für Werbetexte zur mehrfachen Wiedergabe (Fernsehspots, Plakate) gilt ein Sondertarif nach Absprache.

4.4 Formatierung

Die Standardformatierung umfasst 6 verschiedene Stile (Titel, Abschnitte, Untergliederung). Vom Kunden gewünschte kompliziertere Formatierungen (z.B. Finanztabellen in Geschäftsberichten) werden zum Stundentarif von CHF. 150.- verrechnet.

4.5 Beglaubigungen

Das Einholen notarieller Beglaubigungen der übersetzten Texte, bzw. die Beglaubigung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer (im Kanton Genf) werden nach Aufwand separat verrechnet.

4.6 Lieferung

Die Texte werden kostenlos via E-Mail abgeliefert. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können sie auch per A-Post, Fax oder auf Diskette bzw. CD-Rom zugestellt werden. Andere Lieferungen werden wie folgt verrechnet:

Swiss-Express: Porto (gemäss Tarif der Post) zuzüglich einer Bearbeitungsgebüƒhr von CHF 15.

Kurierdienst innerhalb der Stadt Genf: CHF 20.

Kurierdienst im Kanton Genf: CHF 30.

Die Rechnungen sind innert 20 Tagen, netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich AXONE das Recht zur Einstellung weiterer Lieferungen vor.

5. Auftragsannullierung

Die Annullierung eines Auftrags hat schriftlich und so früh wie möglich zu erfolgen. Die bereits ausgeführten Arbeiten sowie alle weiteren Kosten und Ausgaben werden dem Kunden jedoch verrechnet.

6. Büroöffnungszeiten

Unsere Büros sind von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Bestellungen die nach 16 Uhr 30 eingehen, gelten als am darauffolgenden Werktag erhalten. An den folgenden Daten bleiben unsere Büros geschlossen:

Ostern (Karfreitag und Ostermontag)

Auffahrt

Pfingstmontag

1. August (Schweizer Nationalfeiertag)

Jeûne Genevois (1. Donnerstag nach dem 1. Sonntag des Monats September)

Weihnachten/Neujahr (24. Dezember bis und mit 2. Januar)

Aufträge für Texte, die in der ersten Januarwoche geliefert werden müssen, sind spätestens am 20. Dezember einzureichen.

7. Haftung und Gerichtsstand

Unsere Übersetzungen werden stets mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Wir übernehmen keine Haftung für die möglichen Folgen allfälliger Ungenauigkeiten, Unterlassungen oder Fehler. Jede Beanstandung ist uns innert 10 Tagen nach Lieferung des Textes schriftlich mitzuteilen. Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Genf

Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung abgeändert werden.

kontakt info@axone.ch
+41-22-312-5650
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Arbeitssprachen

Axone übernimmt gewöhnlich Übersetzungen in und aus folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch. Auf Anfrage können auch andere Sprachkombinationen geliefert werden.

2. Textformat

Sofern bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, werden die Texte im Format Word geliefert. Darüber hinaus arbeiten wir auch mit Excel, PowerPoint und anderen gängigen Softwareprogrammen. Kundenspezifische Formate sind auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit der Computerprogramme lieferbar.

3. Kostenvoranschlag und Auftragserteilung

Die Bestellung einer Übersetzung / Textrevision erfolgt in der Regel in schriftlicher Form via E-Mail, Fax oder Postsendung. Auf Anfrage, wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag unterbreitet. Axone behält sich jedoch das Recht vor, aus triftigen Gründen von ihrem Kostenvoranschlag abzuweichen. In diesem Fall informiert sie den Kunden unverzüglich über das Eintreten solch triftiger Gründe. Die Auftragsbedingungen (Sprachen, Lieferfristen, Formate, usw.) gelten nur dann, wenn sie von Axone bestätigt wurden. Wird vom Kunden keine Lieferfrist angegeben, so werden die Aufträge automatisch in chronologischer Reihenfolge entsprechend dem Datum des Auftragseingangs erledigt.

Bei Übersetzungen von Textentwürfen wird jede nachträgliche Änderung und Ergänzung als neuer Auftrag behandelt. Wird ein Original während der Übersetzung geändert, so wird die Einarbeitung der Veränderungen nach dem Stundenansatz für Textrevision verrechnet.

In den zu übersetzenden Texten enthaltene Formeln, Tabellen und andere Zahlenaufstellungen oder Grafiken werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wiedergegeben und gegebenenfalls zum Übersetzungstarif nach Stundenaufwand verrechnet (vgl. Punkt 4.2).

4. Tarife

4.1. Übersetzungen

Der Preis einer Übersetzung hängt von der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des zu bearbeitenden Textes, der Sprachkombination und dem einzuhaltenden Termin ab.

In folgenden Fällen kann ein Aufschlag auf den Grundtarif erhoben werden:

Dringende Arbeiten (Lieferung am gleichen Tag oder schnellstmöglich). Als dringende Arbeiten gelten alle Arbeiten mit einer Lieferfrist, die voraussetzt, dass der Übersetzer ausserhalb der üblichen Arbeitszeit (nach 18 Uhr), während Feiertagen oder am Wochenende arbeiten muss. Aufschlag: + 50%.

Texte, die einen Mehraufwand erfordern (handgeschriebene, schwer leserliche und Texte mit aussergewöhnlichem Formatierungsaufwand). Aufschlag nach Absprache.

Für jeden Auftrag wird ein Mindesttarif pro Sprache von CHF 80.- verrechnet. Dabei gilt eine Übersetzung in zwei verschiedene Zielsprachen als zwei Aufträge.

4.2 Textrevisionen

Die Revision von Texten wird nach Stundenaufwand zu einem Tarif von CHF 150.- pro Stunde oder gemäss Kostenvoranschlag verrechnet.

4.3 Textredaktion

Die Redaktion von Texten wird nach Stundenaufwand zu einem Tarif von CHF 220.- pro Stunde oder gemäss Kostenvoranschlag verrechnet. Für Werbetexte zur mehrfachen Wiedergabe (Fernsehspots, Plakate) gilt ein Sondertarif nach Absprache.

4.4 Formatierung

Die Standardformatierung umfasst 6 verschiedene Stile (Titel, Abschnitte, Untergliederung). Vom Kunden gewünschte kompliziertere Formatierungen (z.B. Finanztabellen in Geschäftsberichten) werden zum Stundentarif von CHF. 150.- verrechnet.

4.5 Beglaubigungen

Das Einholen notarieller Beglaubigungen der übersetzten Texte, bzw. die Beglaubigung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer (im Kanton Genf) werden nach Aufwand separat verrechnet.

4.6 Lieferung

Die Texte werden kostenlos via E-Mail abgeliefert. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können sie auch per A-Post, Fax oder auf Diskette bzw. CD-Rom zugestellt werden. Andere Lieferungen werden wie folgt verrechnet:

Swiss-Express: Porto (gemäss Tarif der Post) zuzüglich einer Bearbeitungsgebüƒhr von CHF 15.

Kurierdienst innerhalb der Stadt Genf: CHF 20.

Kurierdienst im Kanton Genf: CHF 30.

Die Rechnungen sind innert 20 Tagen, netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich AXONE das Recht zur Einstellung weiterer Lieferungen vor.

5. Auftragsannullierung

Die Annullierung eines Auftrags hat schriftlich und so früh wie möglich zu erfolgen. Die bereits ausgeführten Arbeiten sowie alle weiteren Kosten und Ausgaben werden dem Kunden jedoch verrechnet.

6. Büroöffnungszeiten

Unsere Büros sind von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Bestellungen die nach 16 Uhr 30 eingehen, gelten als am darauffolgenden Werktag erhalten. An den folgenden Daten bleiben unsere Büros geschlossen:

Ostern (Karfreitag und Ostermontag)

Auffahrt

Pfingstmontag

1. August (Schweizer Nationalfeiertag)

Jeûne Genevois (1. Donnerstag nach dem 1. Sonntag des Monats September)

Weihnachten/Neujahr (24. Dezember bis und mit 2. Januar)

Aufträge für Texte, die in der ersten Januarwoche geliefert werden müssen, sind spätestens am 20. Dezember einzureichen.

7. Haftung und Gerichtsstand

Unsere Übersetzungen werden stets mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Wir übernehmen keine Haftung für die möglichen Folgen allfälliger Ungenauigkeiten, Unterlassungen oder Fehler. Jede Beanstandung ist uns innert 10 Tagen nach Lieferung des Textes schriftlich mitzuteilen. Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Genf

Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung abgeändert werden.